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quattrofever

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Montag, 11. Juli 2016, 12:50

@NektrOn: Schau mal in die "VCDS Userliste" in meiner Signatur, vielleicht findest du da jemanden in der Nähe. Wenn nicht dann gibt es bei MT auch irgendwo eine Userliste mit VCDS Usern die behilflich sein könnten.
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DIDI007

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NektrOn

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83

Montag, 11. Juli 2016, 16:35


FINGER weg von Blinker dimmen !


Warum? ?(

Nicht alles ,was geht/ginge ,muß man auch machen.Ist natürlich nur meine Meinung.


Ja da geb ich dir recht und das respektiere ich auch.

@earlgrey, quattrofever

Aber da ich heute bei meinem :) war weil die MKL an gegangen ist aufgrund eines kaputten Unterdruckrohr, und ich mich ein wenig mit dem Mechaniker unterhalten habe, bin ich ab Donnerstag selbst Besitzer von VCDS :thumbsup:
Da kann ich das dann mal einfach testen, wie das Codiert wird hab ich hier ja schon irgendwo gesehen :D
Und in dem Zuge kann dann auch die Einstiegsbeleuchtung kommen 8)

DIDI007

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NektrOn

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85

Montag, 11. Juli 2016, 21:55


Darum ! LINK


Ja leuchtet mir zum Teil ein, jedoch muss ich auch sagen, das wenn wir von übersehen oder fehl interpretieren reden, das es da auch so manche Fahrzeuge ab Werk gibt, die davon auch nicht weit entfernt sind.

als Beispiel BMW 5er F10 Vordere "Seitenbegrenzungsleuchten"
Also wenn man da kurz hin guckt im Kreisel, und ja die sind von vorne zu sehen = selber Effekt.

Und was mir schon Passiert ist, das ich fast einem Audi A4 B8 vorfacelift hinten drauf gefahren bin, weil der gute sein Licht an hatte, zudem noch gebremst hat, und dann dieser furz an Blinker in der Masse an rotem Licht einfach fast nicht mehr zu erkennen war.

Klar ist es nicht erlaubt, aber ich glaube in den USA, und ja da habe ich mich eben ausführlich mit beschäftigt, wurde früher in den 60er Jahren vorgeschrieben das alle Fahrzeuge sogenannte "sealed beam" Scheinwerfer besitzen müssen, und diese besaßen keine Standlichter.
Deshalb zweckentfremdete man den Blinker, damit das Fahrzeug überhaupt über eine Standlichtfunktion Verfügte.

Und wer eine 20% Dimmung einer PY21W Birne mit 4,2W als Blinker erkennen mag, der sollte sich vielleicht mal von seinen Augenarzt auf Nachtblindheit untersuchen lassen.
Ich will das ganze jetzt nicht schön reden oder ins rechte Licht rücken, nur ich bin LKW Fahrer und schlage mich schon seit Jahren mit dem Gesetz wegen "Illegaler Beleuchtung" herum.
Wenn man da nämlich die Polizei fragt, warum den z.B. Kühlerbeleuchtung oder zusätzliche Begrenzungsleuchten verboten sind, bekommt man als Antwort nur, das würde andere Verkehrsteilnehmer vom Verkehr ablenken und Blicke auf sich ziehen.

Was ich persönlich da doch eher schlimm finde, sind Fahrzeuge mit Massefehlern, bei denen man überhaupt nicht vermuten kann was der Vordermann jetzt vorhat, bzw Leute bei denen einfach 3/4 der Beleuchtung defekt ist und die das nicht mal merken.

Und um nochmal auf die Kreisel Situation zurück zu kommen...
Also wenn ich in den Kreisel einfahre, beobachte ich den Verkehr im Kreisel länger als ( Gesetzliche Blinkdauer 90 Impulse/min +- 30 = 120 - 60, was also heißt bei mindestens 0,5Sek Blinkdauer - 1 Sek Blinkdauer) min 1 Sekunde, weil in der Zeit kann ich unmöglich die grobe Geschwindigkeit des ankommenden Fahrzeuges, noch seine Richtungsentscheidung, noch meine eigene Entscheidung zwischen Fahren und Bremsen treffen.

Und jetzt mal angenommen man steht an Ausfahrt 1 von einem Kreisel mit 360° mit je einer Ausfahrt alle 90°, und das Fahrzeug kommt von Ausfahrt 3., dann sehe ich zuerst die Seite des Fahrzeuges die zum Kreisel inneren Zeigt, somit sehe ich den "Blinker", das Fahrzeug fährt weiter Richtung Ausfahrt 4 um in dem Beispiel eine gefährliche Situation darzustellen, nun sehe ich ab einer Gewissen Position des Fahrzeuges im Kreisel nun die komplette Front des Fahrzeuges und somit beide "Blinker". Spätestens hier müsste ich doch was merken, entweder hat das Fahrzeug die Warnblinkanlage an oder Beide "Blinker" leuchten gleichzeitig, und somit weiß ich nicht wohin das Fahrzeug möchte (gleiche Situation die täglich zu Millionen in Deutschland vorkommt, die Leute die garnicht Blinken) und somit muss ich weiterhin Vorfahrt gewähren.

Also kann selbst mit Kodiertem US-Standlicht nur eine Gefahr entstehen, wenn der Fahrer des Fahrzeuges der Vorfahrt zu gewähren hat, seine Sorgfaltspflicht missachtet und somit gegen seine Pflicht Vorfahrt zu gewähren verstößt und den Verkehr nicht ausreichend lange Beobachtet (min. 1-2 sek)

Sry für das Bisschen off Topic, aber das hat mir gerade im Kopf geklemmt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NektrOn« (11. Juli 2016, 21:57)


videoschrotti

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86

Montag, 11. Juli 2016, 22:30

Tatsache ist, dass ein so modifiziertes Fahrzeug eigentlich keine Betriebserlaubnis mehr hat. Mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Ob glimmende Blinkerlampen das wert sind?
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

Verwendete Tags

blinkerdimmung, US Standlicht