Laut Gesetz muss die Bereifung an die Witterung angepasst sein.
Der ADAC empfiehlt mindestens 4 Millimeter Profil
Zu Beginn der kalten Jahreszeit sind sich viele Autofahrer unsicher, ob sie ihr Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten sollten. Was viele nicht wissen: Wer mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist , gefährdet nicht nur sich und andere, sondern auch seinen Kaskoversicherungsschutz. Selbst in Regionen ohne Schnee bieten Winterreifen deutlich mehr Sicherheit als Sommerreifen.
Die Strassenverkehrsordnung schreibt seit Mai 2006 vor:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehöre „insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheiben-Waschanlage“.
Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld von 20.- Euro rechnen. Behindert das Fahrzeug den Verkehr, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Offen lässt der Gesetzgeber, was im konkreten Fall unter einer „geeigneten Bereifung“ zu verstehen ist. Sicher ist, dass keine generelle Winterreifenpflicht besteht.
Dennoch setzen Fahrer ohne geeignete Bereifung ihren Vollkasko-Versicherungsschutz aufs Spiel.
„Wer sich grob fahrlässig verhält und zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee im Hochgebirge einen Unfall verursacht, muß unter Umständen damit rechnen, leer auszugehn.“ , warnt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV).
Anders sieht es beim Haftpflichtschutz aus:
Der Versicherer ersetzt einem Unfallopfer hier auch dann den Schaden, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen auf Schnee unterwegs war.
Diese Regelung sollte aber niemand als Freibrief verstehn. Hatte das Unfallopfer nämlich ebenfalls keine geeigneten Reifen aufgezogen, haftet es möglicherweise mit, und bekommt den Schaden nicht in voller Höhe ersetzt.
„Grundsätzlich richtet sich der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war“ ,erläutert der GdV.
Der ADAC empfiehlt, allein schon zur eigenen Sicherheit in der kalten Jahreszeit Reifen mit dem Kürzel M+S oder Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke zu montieren.
Auch in Regionen, in denen es normalerweise wenig winterlich ist, könne das Wetter unverhofft umschlagen. In schneearmen Gebieten sieht der ADAC in Ganzjahresreifen eine mögliche „Kompromisslösung“.
Nur wer bei schlechtem Wetter notfalls aufs Auto verzichten könne, müsse sich über die Reifen keine Gedanken machen, so die Auto-Experten.
Auch auf trockenen Strassen ohne Schnee und Eis ist eine Winterbereifung bei niedrigen Temperaturen vorteilhaft. Als Faustregel empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), spätestens bei durchschnittlichen Tagestemperaturen von weniger als 7 Grad Celsius auf Winterreifen umzusteigen.
„Die Griffigkeit und Elastizität der Sommerreifen lassen bei sinkenden Temperaturen spürbar nach und entsprechend geringer ist auch ihre Bodenhaftung“, betont der DRV.
Als Mindestprofiltiefe für Reifen schreibt der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter vor. Dies ist nach Einschätzung von Experten zu wenig.
Der ADAC empfiehlt mindestens ein Profil von 4 Millimetern.
„Nur so haben die wichtigen Lamellen noch die richtige Stärke und den entscheidenden Grip“, so der Autoclub.
Nach einem aktuellen Test von ADAC und Stiftung Warentest verlieren Winterreifen mit jedem Millimeter Profil einen Teil ihrer typischen Wintereigenschaften.
Demnach brauchen Winterreifen die ihr Profil auf 4mm abgefahren haben, schon beim Bremsen aus Tempo 30, auf Schnee einen längeren Bremsweg mit bis zu 3 Meter mehr, gegenüber neuen Winterreifen mit 9mm Profil.
Zum Vergleich:
Ein Sommerreifen benötigt sogar 7,5 Meter mehr als der neue Winterreifen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Winterreifen unabhängig von der Profiltiefe im Laufe der Zeit an Elastizität und damit an Haftung verlieren.
Viele Experten empfehlen daher, die Reifen nicht länger als etwa vier bis sechs Jahre zu nutzen.
Wer einen Winterurlaub im Ausland plant, sollte sich frühzeitig über die am Reiseziel geltenden Reifenbestimmungen informieren.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es etwa in Frankreich, der Schweiz, Österreich und Italien. Es kann in diesen Ländern aber sein, dass Schilder Winterreifen für bestimmte Strecken vorschreiben.
Eine uneingeschränkte Winterreifenpflicht besteht in Finnland von Dezember bis Ende Februar, und in Slowenien vom 15.November bis zum 15.März.
Quelle: Rheinpfalz 5-11-2007