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Else

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1

Freitag, 7. August 2009, 14:23

Verkehrsregelung

Zitat

Original von Else
Servus Zusammen,

folgende Situation:

Roter Pfeil: möchte rechts abbiegen, wie eingezeichnet.

Grüner Pfeil: will links abbiegen, wie eingezeichnet.


Fragestellung:


1. Grüner Pfeil: Beim links abbiegen. Auf welche Fahrspur muss eingebogen, wenn ich von der einspurigen linksabbieger Spur auf die 2 spurige Hauptstraße fahren möchte?
Linke oder Rechte Spur? (hier: Norbertstraße)

2. Roter Pfeil: Wer muss warten? Der eingefahrene Grüne Pfeil, oder der abbiegende rote Pfeil?


Anbei eine Straßenkarte.

Danke




Sven87

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2

Freitag, 7. August 2009, 14:29

m.E. muss der rote warten, da er "später" auf die straße stösst. Der grüne hat freie fahrbahnauswahl, da entsprechende markierung felt. zumindest würde ich es jetzt so sehen.
Audi A4 1.8TFSI, silber

somepeer

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3

Freitag, 7. August 2009, 14:41

Ich würde das so beurteilen:

Auto grüner Pfeil biegt ab auf rechte Spur (rechtsfahrgebot) ein.
Auto roter Pfeil muß auto grüner Pfeil durch lassen.

Zumindest kenne ich das so von anderen Kreuzungen.
Was sagt die Beschilderung?


MfG

olli190175

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4

Freitag, 7. August 2009, 15:09

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

-----
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
-----

Also muss der Linksabbieger erst den Rechtsabbieger vorlassen.
Dass es in der Praxis häufig anders ist und meist gleichzeitig abgebogen wird in so einer Situation ist ja klar (grüner Pfeil auf die linke Spur, roter Pfeil auf die rechte Spur). Nur wenn´s knallt, dann zieht der Linksabbieger den Kürzeren.

Gruß Olli
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Else

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5

Freitag, 7. August 2009, 15:09

Habt ja vollkommen Recht :)
War nur eine kurze Diskussion unter Arbeitskollegen-(innen) *g*


Aber zur Linksabbiegerlogik:

Wann muss man als linksabbieger von einer ein- auf eine zweispurige Straße denn auf die linke Spur einbiegen, anstatt auf die rechte?

olli190175

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6

Freitag, 7. August 2009, 15:19

*denrichterhutwiederaufsetz*

----
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1*(siehe unten) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

*
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
----

Also innerhalb geschlossener Ortschaften völlig Wurscht, auf welchen Fahrstreifen du einbiegst. Wie aber schon gesagt, darf der Rechtsabbieger zuerst fahren.
Ist ein wenig verwirrend, aber anscheinend tatsächlich so geregelt.

Gruß Olli
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zerschmetterling

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7

Freitag, 7. August 2009, 15:24

Die Abbiege-Vorrangregelung greift hierbei gar nicht, da es keine klassische Kreuzung ist, wo die Abbieregelung klären muss, wer zuerst fahren darf.

Der Linksabbieger ist bereits auf seiner Zielstraße und damit kein Linksabbieger mehr, wenn die Situation kommt, dass zu klären ist, wer Vorfahrt hat auf der Rechtsabbieger-Einscherspur.

Wenn man sich den Schatten auf der Rechtsabbiegespur ansieht steht dort aber scheinbar sowieso ein Schild, was wohl entweder Vorfahrt gewähren oder STOP zeigen wird...

Der rote Pfeil müsste meiner Meinung nach warten. Alles andere wäre recht unüblich und müsste durch Beschilderung ausdrücklich anders geregelt sein.

olli190175

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8

Friday, 7. August 2009, 15:25

Ich bin natürlich von einer Kreuzung ohne eine Beschilderung ausgegangen.

Gruß Olli
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Psychedelic

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9

Friday, 7. August 2009, 15:35

Hallo,
folgendes ergibt sich.

Grüner Pfeil (Linksabbieger):
Es gibt nur eine Spur zum Linksabbiegen, da darf nach §7/Abs.3 der Fahrer den Fahrstreifen frei wählen.

Roter Pfeil (Rechtsabbieger):
Hat zu 100% ein Vorfahrt-Achten Schild zum Einbiegen in die Straße, wenn dem nicht so ist, gilt die REgel "Rechts vor Links".
Was in meinen Augen Müll wäre und das zuständige Amt da Etwas übelst verpennt hat. 8-|

Fazit:
Wählt Grün die Rechte Fahrbahn, muß Rot ihn passieren lassen.

Grüße,
Psychedelic
Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

zerschmetterling

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10

Friday, 7. August 2009, 15:36

Der Fall hier ist keine klassische Kreuzung... der Linksabbieger ist bereits ein "geradeaus-Fahrer", wenn er an den Punkt kommt, wo der Rechtabbieger einscheren will.

Wenn man da unterscheiden müsste zwischen ehemaligen Linksabbiegern und Geradeausfahrern vor der Gesamtkreuzung wäre das gefährlich. Man kann ja nicht verlangen, dass der Rechtsabbieger alle Autos auf der Kreuzung im Überblick behält und bei einem ehemaligen Linksabbieger dann drauf los einscheren kann.

Ich glaube daher an ein Schild, was sagt, dass Abbieger auf der Rechtsabbiegespur Vorfahrt gewähren müssen. Der Schatten auf dem Gehweg sieht sogar nach STOP-Schild aus.

matbold

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11

Monday, 10. August 2009, 21:48

Ob das Schild (es steht im übrigen rechts neben dem unteren Ende das roten Pfeils) ein Stopschild oder ein Vorfahrt Achten Schild ist, lassen wir mal dahin gestellt. Das können uns die Leute aus Essen, die die Kreuzung vielleicht kennen) ja mal sagen. :D

Aber es steht da ein Schild, soviel ist mal klar:
Seitenansicht der Kreuzung Theodor-Althoff-Straße/Norbertstrasse in Essen.

Damit wird eindeutig geregelt, wer Vorfahrt hat. Und die angeregte Diskussion hier ist dann doch schon beendet... :D
Vielleicht sollte man doch mal jeden Fahrer in Deutschland alle... naja... 5 Jahre einmal für einen Tag zur Nachschulung schicken, dann sind einige Fragen vermutlich gar nicht mehr nötig...

Ich will gar nicht wissen, wie viele Fehler ich heute aus dem Stand in einer Führerscheinprüfung machen würde. War doch so: Man muß so viele Punkte sammeln, wie möglich, oder? :D
Mein gutes Stück:
A3 1.9 TDI Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 TDI clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

Moderator der besten Audi-Community der Welt!

TDIfelix

unregistriert

12

Tuesday, 11. August 2009, 02:04

RE:

Zitat

Original geschrieben von zerschmetterling

Die Abbiege-Vorrangregelung greift hierbei gar nicht, da es keine klassische Kreuzung ist, wo die Abbieregelung klären muss, wer zuerst fahren darf.

Der Linksabbieger ist bereits auf seiner Zielstraße und damit kein Linksabbieger mehr, wenn die Situation kommt, dass zu klären ist, wer Vorfahrt hat auf der Rechtsabbieger-Einscherspur.

Wenn man sich den Schatten auf der Rechtsabbiegespur ansieht steht dort aber scheinbar sowieso ein Schild, was wohl entweder Vorfahrt gewähren oder STOP zeigen wird...

Der rote Pfeil müsste meiner Meinung nach warten. Alles andere wäre recht unüblich und müsste durch Beschilderung ausdrücklich anders geregelt sein.


Seh ich genauso.

Der "rote Pfeil" will ja auf die andere Straße einfädeln, insofern is es wohl wurscht, auf welcher Fahrbahn der "Grüne" fährt, er wird immer auf der Vorfahrtsstraße sein!

Else

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13

Tuesday, 11. August 2009, 09:29

War ja auch alles klar, war nur ein kleines "Missverstädnis" zwischen einer Arbeitskollegin und mir ;)