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DemianSP

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Thursday, 12. May 2005, 07:45

...Ihr Recht nach Kfz-Diebstahl

Wird ein Auto gestohlen und meldet der Eigentümer den Diebstahl nicht sofort der Kfz-Zulassungsstelle, so kann er sich später nicht dagegen wehren, wenn ihm für den Zeitraum bis zur offiziellen Abmeldung noch Kfz-Steuer berechnet wurde.

(Az.: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 3 K 239/03 )