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Steuerketten-Querulant
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Zitat
Verkehrssünder müssen sich auf ein völlig neues Punktesystem einstellen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, plant Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) für 2013 eine grundlegende Reform des Flensburger Zentralregisters.
Im Mittelpunkt steht eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems. Künftig gibt es laut "Bild" nur noch einen Punkt für "grobe" Verstöße (z.B. 21 km/h innerorts zu schnell) und zwei Punkte für "schwerwiegende" Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei Rot über die Ampel, Drängeln). Alle Tatbestände, die bisher mit ein bis drei Punkten sanktioniert wurden, werden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (bisher drei bis sieben Punkte) werden generell zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
Sind insgesamt acht Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen und nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher. Nach Informationen von "AutoBild" erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine "Ermahnung", bei sechs Punkten eine letzte "Verwarnung".
Punkte können wie bisher durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) wird der Führerschein weiterhin sofort entzogen. Offen ist noch, wie die insgesamt rd. 47 Millionen Altpunkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, in das neue System überführt werden.
Ein weiteres Herzstück der Reform soll die Straffung der Verjährungsfristen sein. Danach soll künftig jeder Eintrag im Flensburger Zentralregister einzeln für sich verjähren - ein Eintrag der Kategorie 1 (1 Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um stets zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der alten Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Dadurch soll vermieden werden, dass der Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher wird. Es gibt auch keine Überlappungsfristen mehr, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird - etwa, weil der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann.
Gleichzeitig sollen die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung drastisch erhöht werden. Details werden zur Zeit mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Dafür sollen Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr mit Punkten geahndet werden - z.B. das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette.
Angeblich will Verkehrsminister Ramsauer noch diesen Monat Einzelheiten vorstellen. Bis dahin soll auch geklärt sein, was mit den alten Punkten im Flensburger Zentralregister geschehen soll.
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Aufkleberdealer
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Psychedelic« (9. February 2012, 18:25)
Zu den privat-Blitzern.....
Die werden von von den Gemeinden geordert, der Ort bekommt er vorgeschrieben.
Die Bezahlung lauft auch nicht nach Profision, sondern es sind feste Beträge.
Somit macht der Private Blitzer auch nur seine Arbeit auf Anweisung und ist für das Aushängeschild weniger der Schuldige, das sind in dem Fall immer die Auftraggeber.
Dazu kommt noch das sie nie alleine Blitzen, sondern immer eine Aufsichtsperson vom Auftraggeber mit anwesend ist.
Die Gemeinden (Auftraggeber) sparen sich durch die privaten Blitzer also nur die Anschaffung und den Unterhalt der Gerätschaften und das Fachpersonal.
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Fortgeschrittener
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Ich gebe Dir ja im Kern bei vielen Punkten Recht, aber streng genommen -....... aber der Führerschein hat so etwas wie AGBs...und in denen verpflichtest Du Dich eben zur Einhaltung bestimmter Regeln vulgo STVO...
Ist ein sehr zweischneidiges Schwert die ganze Geschichte ;) Ich habe mich auch schon oft genug geärgert, aber am Ende war ich einfach selbst schuld, weil ich mich nicht an die Zahl im roten Kreis gehalten habe.
@Theringthing
Wenn die Messungen in deinem beschriebenen Bereich wirklich so "zweifelfhaft" sind, dann geh damit zu einem Anwalt der das in Angriff nimmt.
Kann dir nur sagen wie es ist, da ich vor einigen Jahren, als das mit der Privat-Blitzerei aufkam, ich selbst in das Geschäft einsteigen wollte und mich mit dem ganzen drumherum beschäftigt hatte.
Mit deinem angesprochenen Beispiel, wie hocn war da die erlaubte Geschwindigkeit ? Sind es 50km/h, dann ist auf jeden Fall die Messung faul, da würde auch ich rechtlich dagegen vorgehen. Sind es an der Stelle jedoch 30km/h, dann liegt der Schuh bei dir und wenn du zukünftig die Geschwindigkeit einhältst hast auch das Problem nicht.
Spielt auch keine Rolle ob die Geschwindigkeitsmessung eine Zivile Person durchführt oder ein Beamter in Uniform. Eine Uniform macht aus einem Menschen auch keine allwissende Machtperson und selbst dort wird wie in der freien Wirtschaft massiv gespart, auch an Weiterbildung.
P.S. Selbst hab ich keine Probleme mit Geschwindigkeitsmessungen,
war bis jetzt immer selbst schuld da ich einfach zu schnell war.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »TheRingThing« (10. February 2012, 13:39)
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Realist
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