Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. May 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 16. Februar 2005, 11:52

Betreiben von Standheizung wurde gerichtlich verboten


Der Betrieb einer KFZ-Standheizung darf die Nachbarn nicht um ihren Schlaf bringen.
Das befand das Amtsgericht München (AZ: 123 C 3000/03).

Im strittigen Fall hatte ein Handwerker drei- bis viermal in der Woche morgens zwischen 5.45 Uhr und 7.15 Uhr die Standheizung seines Lieferwagens eingeschaltet. Da der Wagen immer dierekt vor dem Schlafzimmer von Nachbarn stand, waren die laut "PS-Report" (Heft-Nr.: 07/05)davon alles andere als angetan und klagten.

Ein Sachverständiger ermittelte, daß die Standheizung "technisch" in Ordnung und vor dem Schlafzimmer mit etwa 40 Dezibel zu hören sei. Nach Ansicht der Richter sind 40 Dezibel vor einem Schlafzimmer immer noch zuviel.

"Die Lärmbelästigung ist erheblich und damit nicht mehr zu tolerieren“ ,urteilten sie.
Dabei berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass der Handwerker sein Fahrzeug in einem reinen Wohngebiet abstellte, wie Rechtsanwalt Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline hervorhob.
Dort aber sei „nachts Lärm von mehr als 35 dezibel nicht zulässig“.
Laut Urteil darf der Malermeister die Auto-Standheizung nun morgens nur noch in Betrieb nehmen, wenn sein Lieferwagen mindestens 30 Meter von der Wohnung der Nachbarn entfernt steht

Quelle: Die Rheinpfalz-Zeitung 15-2-05
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Oldman

Fortgeschrittener

  • »Oldman« ist männlich

Beiträge: 259

Registrierungsdatum: 24. October 2004

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 16. Februar 2005, 16:50

Bin ich froh das ich KEINE Standheizung habe. :D
Eleganz hei߸t nicht aufzufallen, sondern im Gedächtnis bleiben.
Online-Shop