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schorlehubert

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Wednesday, 9. May 2012, 13:52

Wertminderung bei Garantierücknahme?

Frage an die Rechtsexperten. Ich habe einen gebrauchten Laptop (ThinkPad Tablet) bei einem online store gekauft, bei dem ein Schaden eingetreten ist.

Laut dem online store können weder sie, noch der Hersteller den Schaden reparieren. Auf das Gerät besteht noch Garantie. Der online store bietet mir an das Gerät zurückzunehmen und mir den Kaufpreis abzüglich einer Wertminderung zurück zu erstatten.

Muss ich als Kunde diese Wertminderung akzeptieren? Ich habe das Gerät nicht unsachgemäß behandelt, der Fehler ist beim Hersteller bekannt und wird verursacht, wenn man die Tablet-Funktion des ThinkPads verwendet.

edit: Mein Gedankengang ist einfach der; Kann keine Reparatur erfolgen, muss der Verkäufer den Artikel doch zurücknehmen und den gesamten Kaufpreis zurückerstatten. Kann ich ja nichts dafür, dass man den Schaden nicht reparieren kann. Die Recherche im Internet liefert widersprüchliche Aussagen ?( 8|
=/\=

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schorlehubert« (9. May 2012, 18:42)


coolhard

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Wednesday, 9. May 2012, 21:03

das ist eine Frage der Nutzungsdauer. Wenn der Händler das Gerät zurück nimmt ist das schon mal ok. Dir geht es darum alles zu bekommen und da kann man je nach Nutzung einen Abschlag machen. Die Gerichte haben da entsprechende % Sätze veranschlagt.

Wie lange hast Du es genutzt? und wieviel war der NP und wieviel wollen die jetzt noch erstatten?
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Nightfly

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Wednesday, 9. May 2012, 21:09

Hallo,

da ist der Händler wohl im Recht. Die Wertminderung enspricht dabei einer Art Nutzungsgebühr. Der Gedankengang ist dahingehend falsch, da der Wert eines funktionsfähigen gebrauchten Gerätes jetzt niedriger ist. Dieser jetzt aktuele Wert entspricht quasi deinem NP abzüglich der Nutzungsgebühr. Also quasi den Wertverlust, den du auch hattest durch den Gebrauch in der Zeitspanne.

Grüße
Johannes

schorlehubert

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Wednesday, 9. May 2012, 21:29

Etwas ähnliches habe ich auch mittlerweile herausgefunden. Wertminderung ist rechtlich OK. Über die Höhe kann allerdings verhandelt werden.
=/\=

Nightfly

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Wednesday, 9. May 2012, 21:33

Vllt. könntest du uns einfach mal den Preis nennen, den du bezahlt hast und wie lange du das Gerät in Benutzung hattest. Zusätzlich wäre noch das Modell interessant...

schorlehubert

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Wednesday, 9. May 2012, 21:39

Kaufpreis: 499€, Rückerstattung: 368,28€, Benutzung knapp 7Monate, ThinkPad X61t

Wertminderung also ~26%
=/\=

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Nightfly

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Wednesday, 9. May 2012, 21:46

Mit der Rückerstattung solltest du eigtl. zufrieden sein. Für das Geld bekommt man adäquaten Ersatz mit neuer Garantie :)

coolhard

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8

Wednesday, 9. May 2012, 21:47

in der Regel werden die Abschreibungssätze herangezogen, also bei 3 Jahren abzüglich 7 Monate =29 komme ich auf ~ 400€ also wenn der mit sich reden lässt, würde ich dem 400€ vorschlagen.
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Wednesday, 9. May 2012, 21:50

Ich hatte vor ihm einen Deal vorzuschlagen: Ich verzichte auf die Rückerstattung und nehme stattdessen eine Gutschrift auf eines seiner Geräte im Angebot und kaufe erneut bei ihm. Im Gegenzug erwarte ich, dass er mir etwas in der Wertminderung entgegenkommt (vielleicht in etwa die vorgeschlagenen 400€). Klingt das vernünftig?
=/\=

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Wednesday, 9. May 2012, 21:58

Vernünftig klingt das schon, so lange das neue Grät zu einem adäquaten Preis zu haben ist...

coolhard

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Wednesday, 9. May 2012, 22:02

genau, der Preis für das Neue sollte MArktgerecht sein und ned überzogen, dann haben alle was davon
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Wednesday, 9. May 2012, 22:19

Finde ich auch vernünftig. Uwes Rechnung ist aber ebenso vernünftig. Von 36 Monaten 7 genutzt, 29 ungenutzt. Also:
499 / 36 * 29 = 401,xx Restwert

Vielleicht kann Dir erklärt werden, wie man auf den vorgeschlagenen Restwert kommt? Vermutlich 2 Jahre Abschreibung, bei 24 Monaten Nutzungszeit kommt man rechnerisch auf einen Restwert von 353,46. (Ganze Monate, ich kanns ja nicht auf Tage berechnen).

Ich weiß ja nicht, ob man nur 2 Jahre Nutzungszeit voraussetzen kann, das wäre ja für den Kunden ziemlich blöd... Früher hat man PC's über 4 Jahre abgeschrieben!
Mein gutes Stück:
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Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 TDI clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
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Mittwoch, 9. Mai 2012, 22:35

Wenn der Händler wegen Nichtreparierbarkeit ein Ersatzgerät liefert, darf er keine Nutzungsgebühr berechnen. Da gab es vor ein paar Jahren ein BGH Urteil wegen Anpassung an EU-Richtlinien.
Allerdings ist der Abzug der Nutzungsgebühr bei der Ersattung wohl zulässig, wenn das Gerät nur zurück geht und kein Ersatz geliefert wird.

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Mittwoch, 9. Mai 2012, 22:44

Finde ich auch vernünftig. Uwes Rechnung ist aber ebenso vernünftig. Von 36 Monaten 7 genutzt, 29 ungenutzt. Also:
499 / 36 * 29 = 401,xx Restwert

Vielleicht kann Dir erklärt werden, wie man auf den vorgeschlagenen Restwert kommt? Vermutlich 2 Jahre Abschreibung, bei 24 Monaten Nutzungszeit kommt man rechnerisch auf einen Restwert von 353,46. (Ganze Monate, ich kanns ja nicht auf Tage berechnen).

Ich weiß ja nicht, ob man nur 2 Jahre Nutzungszeit voraussetzen kann, das wäre ja für den Kunden ziemlich blöd... Früher hat man PC's über 4 Jahre abgeschrieben!
48 Monate geht schon seit einigen Jahren nicht mehr, 18- max. 36Monate. So wie es auusieht hat der 1 Jahr runter gerechnet.

Aber wenn Schorlehubert eh einen neuen nimmt, denke ich ist sein Angebot an den Händler der beste Weg, vorausgesetzt die Zahlen stimmen.
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Mittwoch, 9. Mai 2012, 22:46

Wenn der Händler wegen Nichtreparierbarkeit ein Ersatzgerät liefert, darf er keine Nutzungsgebühr berechnen. Da gab es vor ein paar Jahren ein BGH Urteil wegen Anpassung an EU-Richtlinien.
Allerdings ist der Abzug der Nutzungsgebühr bei der Ersattung wohl zulässig, wenn das Gerät nur zurück geht und kein Ersatz geliefert wird.
Er nimmt ja kein Ersatzgerät sondern eine Gutschrift, die er auf ein neues (vmtl. höherwertiges) Gerät anrechnen lassen möchte.

schorlehubert

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Donnerstag, 24. Mai 2012, 19:27

Update:

Der Händler gibt mir 400€ und wird den Speicher im Austauschgerät verdoppeln. Allerdings ist der Zulieferer gerade im Verzug, weshalb ich noch keinen Ersatz habe. Ich bin am überlegen, ob ich deswegen nicht nochmal ein wenig an der Preisschraube drehen soll. Was meint ihr?
=/\=

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Donnerstag, 24. Mai 2012, 19:33

Naja, an der Preisschraube drehen, kannst du ja nur, wenn sich inzwischen der Preis geändert hat. Ist halt die Frage, wie lange es noch dauern soll...

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18

Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:15

Die Herren der Support-hotline wollten sich nicht auf ein Lieferdatum festlegen.. Was mir ehrlich gesagt schwer zu denken gibt.
=/\=

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19

Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:17

Woran hängts? An der Lieferzeit des Gerätes oder der Speichererweiterung?

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20

Freitag, 25. Mai 2012, 09:18

Woran hängts? An der Lieferzeit des Gerätes oder der Speichererweiterung?
Lieferzeit des Geräts
=/\=