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leKnopf

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Dienstag, 28. Februar 2017, 09:20

Aus gegebenem Anlass....

Moin,

mich würde mal Eure Meinung zu diesem speziellen, als auch allgemein zum Thema "Erzielung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen und in Städten" interessieren...
Da ja beispielsweise auf der BAB auch keine altersbezogenen Grenze (vernünftig/unvernünftig) gezogen werden kann, sollte es auch hier eher von zweitrangiger Bedeutung sein, dass hier ja mindestens zwei Generationen im Forum vertreten sind.

kurz nochmal was zum aktuellen Thema (das aber an dieser Stelle nur als Diskussionsanstoß dienen soll):
"Zwei Autos als Mordwaffe
Ein Unbeteiligter starb, weil sich zwei junge Männer auf dem Ku'damm ein Autorennen lieferten. Das Berliner Landgericht hat sie nun wegen Mordes schuldig gesprochen - der Verurteilte Hamdi H. zeigt sich fassungslos."
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Grüße
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earlgrey

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Tuesday, 28. February 2017, 11:25

Berlin ist schon etwas Eigenes ,nämlich tatsächlich ein Rennen über wohl 3,7 km mit Überfahren mehrerer roter Ampeln und Crash mit um die 160 km/h.

Das Urteil mit Einstufung "Mord" ist ebenso eigen wie auch mit Signalwirkung. Lebenslänglich bedeutet in D auch nicht lebenslänglich ,bei sogenanner
guter Führung Entlassung meist nach 7-8 J. Damit kommt man dann der Wirklichkeit schon ziemlich nahe,wohin auch die Revision zielen wird.

Schlimmer finde ich aber die öffentliche Wirkung,die den Begriff Raser und auch Rennen inflationär aufgreift.
Plötzlich muß man schon überlegen ,ob man an der Ampel schnell startet wenn jemand neben einem steht ,das könnte schon als verabredetes Rennen
gedeutet werden.
Nebenher werden ein A6 und ein CLA 45 als Sportwagen bezeichnet ,die eigentlich für anderen Bereich als den öffentlich Straßenverkehr gedacht/gebaut
seien.
Dem Unfallopfer will ich KEINESFALLS eine Mitschuld geben,macht aber klar,daß man auch nachts bei wenig Verkehr -und Ampel grün-,beim Einfahren
in die Kreuzung achtsam bleiben sollte.

Zur Landstrasse : ich kenne noch Landstrasse ohne Geschwindigkeitsbegrenzung…Mit heutigen Autos ist das eher Wahnsinn,"testen" auf Landstrasse
mE völlig daneben. Natürlich ist es so ,wenn ich mich zum Überholen entschlossen habe ,dann landet man schon bei gut 120 -130 ,was mir lieber ist im
Sinne des möglichst kurzen Überholvorgangs.

Im Kreis Calw ereignete sich vor ein paar Tagen ein heftiger Unfall eines 21 J mit Golf7 R ,nasse Fahrbahn ,Sommerreifen ,aus der Ortschaft voll
rausbeschleunigt. Trifft einen Passat. Sofort wird gemeldt ,kommentiert usw ,der Golf sie womöglich mit bis zu 200 km/h schnell gewesen.
Dem kann ich zB nicht zustimmen,der Passt hat eine intakte/vorhandene Frontscheibe (2 Insassen schwer verletzt),der Golf ist in viele Teile zerrissen,daher wohl die vermutete Geschwindigkeit .Fahrer schwärst verletzt ,Auto allerdings in mehrere Teile zerrissen durch Aufprall mit Passt ,Baum und Schilderpfosten.

Liest man genauer: leichte Rechtskurve , Aufprall des Golf quer .Das bedeutet für mich rechte Seite.Wie geht das : Golf will "vorsichtig" fahren ,fährt sehr
rechts ,gerät auf die Bankette ,die Gegenreaktion stellt den Wagen genau vor dem -einzigen- entgegenkommenden Fahrzeug quer.

Will damit sagen : hier wird durch genutztes Fahrzeug sowie Alter des Fahrers eine Meinung gebildet: zu jung ,zu starkes Auto = unverantwortlicher Raser.

Solche Unfälle sind ziemlich verbreitet ,in Berichten immer als "zu schnell und somit von der Fahrbahn abgekommen" bezeichnet.Die Gefahr der
Bankette hat auch der ADAC letztes Jahr einen Artikel gewidmet ,ich meine: darauf muß man sich mental vorbereiten.Und auch in den Fahrschulen.

Fazit für mich: Ich suche und finde den Spaß am Autofahren auf einem Niveau ,der nichts mehr mit schierer Geschwindigkeit zu tun hat. Natürlich können
da prozentual auch ein paar Abstriche vorkommen…

PS: An der Leistung spiralförmig immer weiter zu schrauben ,setzt schon eine gewisse Reife voraus,denn man erliegt zu schnell dem Reiz .Das eigene Fahren
ist schon gefährlich genug (Benutzerrisiko und -haftung) ,da kann ich auf Testgeschosse in freier Wildbahn gerne verzichten.

onzlaught

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Dienstag, 28. Februar 2017, 11:40

Ich finde das Strafmaß gerechtfertigt.

Das war kein verunglücktes Ampelrennen,
wo 100m nach der Ampel ein Passant mit 80km/h getötet wurde.

Beide Fahrer waren vorher wohl schon einschlägig aufgefallen.
Das Überfahren von 11 roten Ampel an einem Stück über ??km Berliner Innenstadt
kann man wohl auch nicht als Momentversagen werten.

Profis (die Richter) haben sich alle Fakten und Begleitumstände angeschaut und sind zu dem Schluß gekommen,
dass Merkmale für einen Mord vorhanden sind.

Der BGH schaut wohl noch nach Formfehlern innerhalb der Verhandlung und dem Urteil,
aber dann fahren beide wohl ein.

Ein beladener LKW wären ein gerechteres Hindernis für die beiden gewesen,
als eine alter Jeep.

Wer unter Mißachtung aller Verkehrsregeln mit 160km/h durch eine Innenstadt ballert,
sollte damit rechnen, das er zum Schutz der Gesellschaft aus dieser entfernt wird.

Parallel frage ich mich natürlich, warum nicht jede zweite Nacht auf der Strecke Kontrollen,
mobile Blitzer und dergleichen durchgeführt wurden.
Die Szene und deren Strecken waren wohl seid längerem Zeitraum stadtbekannt.

Das kommt raus wenn man am Polizeiapparat spart.
aktuell A3 8P 3,2 quattro
ex A4 B6 3,0 quattro
ex A6 C4 2,6 quattro
ex Ford Fiesta
ex Fiat 127
ex Opel Ascona
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Dienstag, 28. Februar 2017, 20:19

Das Strafmaß "Lebenslänglich" bedeutet nicht, das man nach 7-8 Jahren raus kommt, sondern dass man nach mindestens 15 Jahren die Chance hat, raus zu kommen.

Finde ich absolut gerechtfertigt. Ich fahre auch mal gern mit 120-130 über die Landstraße kurz, aber nicht mit 160 durch eine Innenstadt.