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Hanjo

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Freitag, 16. Februar 2018, 10:30

Barmenia kündigt Versicherungsvertrag nach drei Glaschadenregulierungen

Hallo A3Qler,

ich hatte in den letzten 16 Monaten viel Pech mit Steinschlagschäden. ;( Zwei Frontscheiben-Steinschlagschäden in 2017 wurden (TK ohne Selbstbehalt / VK mit 300 € Selbstbehalt) reguliert. Nachdem jetzt im Januar 2018 ein dritter Einschlag in der Frontscheibe die Erneuerung erforderlich machte, hat mir mir jetzt die Barmenia gestern mit Frist 4 Wochen den Vertrag gekündigt. Die letzten beiden Frontscheiben habe ich durch eine Audi-Vertragswerkstatt erneuern lassen.

Eine Fortführung des Vertrages mit neuen Bedingungen ( 1 TSD Selbstbehalt TK / 1 TSD Selbstbehalt VK) sei noch möglich, so die Barmenia Versicherung. Dazu habe ich an die A3Q-Community drei Fragen:
  1. Ist eine Kündigung zulässig?
  2. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
  3. Wie habt ihr in der Situtation reagiert?


Auf eure Erfahrungen und Tipps hoffend
Hanjo

Paramedic_LU

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Freitag, 16. Februar 2018, 11:00

Frag mal matbold, der arbeitet ja bei ner Versicherung
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earlgrey

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Freitag, 16. Februar 2018, 11:17

Erstmal zur Vorbereitung -auch in Bezug auf einen Vers.Wechsel- die eigenen bisherigen Verträge genauestens durchlesen.

AndiG

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Freitag, 16. Februar 2018, 14:00

schau in die Bedingungen....

meist steht dort etwas alla....Zitat:

Kündigung nach einem Schadenereignis
G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen.
...........


steht eigentlich bei allen mir bekannten Versicherungen...

Turbomanu

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Freitag, 16. Februar 2018, 23:20

Das ist nur Mies wenn du nun eine neue Versicherung brauchst und angeben musst dass dir die alte gekündigt hat. Würde das genau gegenrechnen, da jetzt viele neue Versicherungen abspringen oder den Preis extrem raufsetzen. Da ist es evtl lohnend ein Jahr etwas mehr Beitrag zu zahlen bzw die Selbstbeteiligung zu erhöhen, anstatt dauerhaft ein schlechtes Bild bei den Versicherungen zu haben.

Hanjo

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Mittwoch, 28. Februar 2018, 10:07

Vielen Dank an Para, AndiG, Turbomanu für die Rückmeldung.

Meine "lessons learned":
  • Kündigung nach einem Schadenereignis sind bei den Versicherungen üblich.
  • Der KFZ-Versicherungsmarkt ist hart umkämpft und die Versicherungsunternehmen kalkulieren "auf Kante genäht". Daraus folgt, wer über der Kalkulation liegt "fliegt raus".
  • Beim neuen Versicherer ist auch der A1 meiner Frau versichert und noch einige andere Policen sollten künftig ein wenig mehr Versicherungsvolumen und "Gewicht" haben. Die werden sich ggf. eine Kündigung gut überlegen, bevor alle Verträge abwandern.
  • Das KFZ vom Stammhalter wechselt im Herbst auch noch zum neuen Versicherer.
  • Mein Großvater sagte oft: "Banken und Versicherungen sind die größten Verbrecher". X( Ich glaube seine Überzeugung ist nicht ganz falsch! ;)

In diesem Sinne allen hier eine stets knitter- und steinschlag-freie Mobilität wünschend
Hanjo

earlgrey

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Mittwoch, 28. Februar 2018, 10:58

Viele Policen schützen nicht immer vor Kündigungen bzw mangelnder Kulanz.

Es gab eine Situation vor längerer Zeit,wo ich bei der HuK ca 16 Versicherungen laufen hatte (4 Autos mit jeweils HV,KV,InsassenV sowie alles rund ums Haus)

Hat nicht geholfen in Bezug auf einen verlorenen Prozess , -wo die HuK eigentlich für mich vor Gericht gegangen ist -anschließend wenigstens auf Herabstufung der SF Eingruppierung zu verzichten. Der Hinweis auf Kündigung der Verträge wurde mit Schulterzucken beantwortet,was ich als Aufforderung betrachtete.

Deinem Großvater kann ich nur zustimmen.

videoschrotti

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Mittwoch, 28. Februar 2018, 12:52

Versicherer geben dir bei Sonnenschein einen Regenschirm, den sie dir bei Regen wieder wegnehmen.
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

Hanjo

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Mittwoch, 28. Februar 2018, 13:04

Zitat



Versicherer geben dir bei Sonnenschein einen Regenschirm, den sie dir bei Regen wieder wegnehmen.
Der ist gut :thumbsup:

AndiG

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Mittwoch, 28. Februar 2018, 13:34

am "lustigsten" ist es beim Thema "Berufs-Unfähigkeits-Versicherung"

in einer eher "ehrenamtlichen" Tätigkeit im Unternehmen, betreue ich einige "Fälle" und bin daher sehr sensibel was Versicherungen bzw. Finanzen angeht

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AndiG« (28. Februar 2018, 13:36)


Yanny

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Donnerstag, 1. März 2018, 21:44

Ich finde es eine Frechheit das die Versicherungen dann einfach Kündigen können, wir können ja auch nicht einfach kündigen wenn wir der meinung sind das die Versicherung uns nicht richtig unterstützt bei einem Schadensfall.
Ich hatte es mal da bin ich gegen ein Auto ganz leicht gekommen das auf einem Behindertenparkplatz stand und die Person hatte eigentlich keine berechtigung den Wagen da stehen zu haben. Somit hätte sie eigentlich auch eine Teilschuld haben müssen. Und was macht die versicherung, zahlt einfach den Schaden und stuft mich ganze drei Schadensfreiheitsstufen ab. Dabei hätte sie eigentlich auch versuchen können der falschparkenden Person die Schuld zuzuweisen, denn hätte die richtig geparkt wäre das ja auch nicht passiert. Aber das könnte dann ja teurer werden.... :wacko:

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Donnerstag, 1. März 2018, 22:36

Spielt doch in dem Fall keine Rolle, wer wo steht. Gegengefahren ist gegengefahren. Zum Rest des Postings Zustimmung. :thumbup:
"Here at our sea-washed, sunset gates shall stand
A mighty woman with a torch, whose flame
Is the imprisoned lightning, and her name
Mother of Exiles."

The New Colossus, 1883

AndiG

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Freitag, 2. März 2018, 10:54

.....bei diversen Versicherungstypen hast du auch als Kunde das Recht, nach dem abgewickelten Schadensfall fristlos zu kündigen.....

eine solche "Option" ist für uns gerade echt interessant, da wir Sturmschäden auf dem Grundstück haben und die Versicherung(en) erst nicht in die Puschen kamen....
...kaum drohten wir mit diversen Kündigungen, kommt die Sache ins Rollen

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Samstag, 3. März 2018, 14:19

Spielt doch in dem Fall keine Rolle, wer wo steht. Gegengefahren ist gegengefahren. Zum Rest des Postings Zustimmung. :thumbup:


Naja das sehe ich etwas anders, denn wenn ich ohne Führerschein Auto Fahre und mir dann jemand hinten rein fahren würde, dann würde ich auch eine Teilschuld bekommen. Da das ja nicht hätte passieren können, wenn ich mich ans Gesetz gehalten hätte. Denn dann wäre ich ja nicht zu dem Zeitpunkt da gewesen und der andere hätte mir nicht hinten rein fahren können. Und vom Prinzip ist das genau das selbe hätte sie sich ans Gesetz gehalten hätte ich das Auto auch nicht anfahren können.
Und ich weiß das dass mit der Teilschuld wirklich so ist weil ich einen Onkel habe der früher grundsätzlich ohne Führerschein gefahren ist, was ich nicht gut halte aber mitlerweile hat er ja gelernt das dass garnicht geht. Nur schade das er es erst gerafft hat nachdem unser Cousin bei einem Unfall in seinem Wagen gestorben ist. :cursing:
Das war eine wirklich harte Zeit für unsere Familie.

kawa-racer

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Dienstag, 13. März 2018, 08:39

WATTT ... du fährst jemanden an die Karre und willst ihm noch ne Teilschuld unterjubeln. Also bitte... du wärst auch an die Kiste gefahren wenn einer mit Ausweis dort gestanden wäre.

Man muss schon auch zu seinen eigenen Fehlern stehen.

earlgrey

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Dienstag, 13. März 2018, 09:00

Reg dich nicht auf ,dieser post stammt von jemandem ,der nur einen Werbelink plazieren wollte.Zu einem autokredit....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earlgrey« (13. März 2018, 09:01)


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Dienstag, 13. März 2018, 21:04

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