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Oldman

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1

Saturday, 5. February 2005, 23:03

Service bei Neuwagen bzw. Leasingfahrzeugen

Bin ich verpflichtet eine AUDI-Werkstatt aufzusuchen oder darf ich den Service auch bei ATU, Bosch oder wem auch immer machen wenn diese durch ihre Werbung anzeigen das sie sich an den Serviceplan halten?
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Race-Hugo

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2

Saturday, 5. February 2005, 23:58

... so lange es eine -Vertragswerkstatt - ist.
Das ist aber meisst nicht der Fall.

Oldman

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3

Sunday, 6. February 2005, 11:11

Aber laut EU darf doch fast jeder den Service machen wenn er sich an die Richtlinien des Herstellers hält.
Na ich habe ja noch ca. 5000km Zeit. 8-|
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tho_schmitz

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4

Sunday, 6. February 2005, 17:40

Jein.

Aber Audi und VW haben sich gegenüber der EU "freiwillig verpflichtet", Service von nicht-autorisierten Werkstätten anzuerkennen, wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Die Garantieleistungen werden dann nicht eingeschränkt.

Link: http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/03/80&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=de

Das ist ken Akt der Menschenliebe. Vielmehr sind Audi und VW diesen Weg gegangen, um einer drohenden Klage durch die EU vorzubeugen. wasnlos

Greeetz, Thomas
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5

Sunday, 6. February 2005, 17:42

RE:

Zitat

Original geschrieben von tho_schmitzwenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Und wo liegt die Beweislast?
Wohl sicher wieder beim Kunden. :-|

Gruß
PowerMike
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